Sozialpädagogische Familienhilfe

Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH)

Rechtsgrundlage ist die Hilfe zur Erziehung gemäß § 27 SGB VIII i.V.m. § 31 SGB VIII zuzüglich § 36 SGB VIII

Kurzbeschreibung
Die Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH) ist eine aufsuchende Form der Jugendhilfe. Der Lebensmittelpunkt des Kindes bleibt erhalten. Die SPFH soll durch eine intensive Betreuung und Begleitung die Familien in ihren Erziehungsaufgaben, bei der Bewältigung von Alltagsproblemen, bei der Lösung von Konflikten und Krisen sowie im Kontakt mit Ämtern und Institutionen unterstützen und Hilfe zur Selbsthilfe leisten.
Die Motivation zur Veränderung der aktuellen Lebenslage und die Bereitschaft der Familie zur Zusammenarbeit werden als Basis vorausgesetzt. Als Ergänzung bzw. zur Verstärkung zum Erfolg können weitere Hilfen angeregt/ vermittelt werden (Haushaltstraining, Hausaufgabenbetreuung, Soziales Kompetenz Training, psychologische Beratung).
Eine vertrauensvolle tragfähige Beziehung bildet die Grundlage unserer Arbeit. Um den individuellen Betreuungsbedarf gerecht zu werden, werden verschiedene Formen der Einzel- und Gruppenarbeit mit unterschiedlichen Schwerpunkten durchgeführt.

SPFH ist in der Regel auf längere Dauer (6 Monate bis 2 Jahre) angelegt.
Der Hilfeplan wird in gemeinsamer Zusammenarbeit mit allen am Prozess beteiligten Personen erstellt und von allen unterzeichnet. Er stellt die Basis für die gemeinsame Zusammenarbeit dar. Voraussetzung für diese Hilfe ist die Mitwirkung bzw. Bereitschaft der Familie.

Die Ziele der SPFH bestehen aus einer Kombination (sozial-)pädagogischer und alltagspraktischer Hilfen u.a.
– bei der Sicherung der elementaren Grundbedürfnisse
– bei Kontakten zu Behörden/ Ämtern und anderen Institutionen
– bei Aufbau und Förderung der Beziehungsfähigkeit
– bei der Stabilisierung des Elternhauses
– bei der Stärkung der Erziehungskompetenz
– bei der Bewältigung von persönlichen und familiären Krisen, ggf. Krisenintervention
– bei der Stärkung des Selbstwertes aller Familienmitglieder
– bei der Bewältigung von Entwicklungsdefiziten
– bei der Integration in KITA/Schule/ Beruf
– bei der Freizeitgestaltung
– bei der Vernetzung mit anderen Hilfsangeboten
– bei der Reintegration von Kindern und Jugendlichen in die Familie
– bei der Förderung zur Verselbstständigung
– bei besonderer sozialpädagogischer Betreuung